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Fragen zur Volksabstimmung

Wir können doch wählen. Wozu brauchen wir Volksabstimmungen?

Demokratie heißt: „Volksherrschaft“. Das Volk ist der Souverän, trägt die Verantwortung und hat das letzte Wort. Jeder Mensch ist Teil des Volkes (Souveräns). Wie wir diese Souveränität ausüben, das liegt in unser aller Verantwortung.

Wir brauchen die bundesweite Volksabstimmung, damit wir über Fragen, die uns angehen, auch direkt abstimmen können.

Was ist der Unterschied zwischen WAHLEN und ABSTIMMUNGEN?

Bei Wahlen überträgt die Bevölkerung in einer parlamentarischen Demokratie regelmäßig für 4-5 Jahre seine Souveränität an die ins Parlament gewählten und in Parteien organisierten Politikerinnen und Politiker (Volksvertreterinnen und Volksvertreter). Die Wählerinnen und Wähler können bei der Wahl zwischen Personen und Themenpaketen (Wahlprogramm) entscheiden.

Bei Abstimmungen entscheidet die Bevölkerung, als Souverän, direkt über konkrete Sachfragen/Rechtsfragen – und zwar gleichberechtigt.

Die von der Bevölkerung getroffene Entscheidung ist für das Parlament (die Volksvertretung) bindend. Es wird auf diese Weise beauftragt, den Willen des Souveräns auszuführen.

Was sind die Bedingungen für faire demokratische Abstimmungen?

Entscheidend für die Qualität der direkten Demokratie ist die Ausgestaltung ihrer Verfahren. Direktdemokratische Verfahren werden „von unten“ ausgelöst und kontrolliert. „Von unten“ bedeutet, dass jede(r) Einzelne das Recht hat, eine Initiative zu starten, die nach einem erfolgreichen Volksbegehren zu einem verbindlichen Volksentscheid führt. Die Durchführung des Verfahrens ist jederzeit transparent und wird von den Menschen kontrolliert. Dabei gilt:

  • Alle Themen, die das Parlament entscheiden kann, müssen auch über den Weg der Volksinitiative in einer Volksabstimmung entschieden werden können.
  • Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.
  • freie Information

Mehr dazu hier…

Gibt es in der direkten Demokratie kein Parlament mehr?

Doch. Parlamentarische Entscheidungen bleiben der Normalfall. Abstimmungen bleiben die Ausnahme. Das Abstimmungsrecht führt zu einer veränderten Rolle des Parlaments und der Parteien. Da ihre Gesetze und Entscheidungen jederzeit durch ein Volksbegehren zur Volksabstimmung gebracht und auf diese Weise korrigiert werden können. Lobbyisten haben dadurch weniger Einfluss auf die Parlamente und Volksabstimmungen erneuern das Vertrauen zwischen Politik und Bevölkerung.

Worüber können wir abstimmen?

Alle Themen, über die der Bundestag entscheiden kann, können auch über Volksabstimmungen entschieden werden. Abgestimmt werden Gesetzentwürfe oder Vorlagen, die mit Ja oder Nein zu beantworten sind.

Beispiele für Abstimmungsthemen: Steuern und Finanzen, Rüstungsexporte, Renten, Gesundheit, Landwirtschaft, Bildung, Grundeinkommen…

Wie oft finden Abstimmungen statt? Müssen wir dann ständig abstimmen?

Volksabstimmungen werden die Ausnahme bleiben. Ob es zu einem Volksentscheid zu einem bestimmten Thema kommt oder nicht, entscheidet sich in der 2. Stufe (Volksbegehren). Unser Vorschlag ist: Wenn eine Million Menschen das Volksbegehren unterstützen, ist die Frage relevant und ein Volksentscheid muss stattfinden.

Sind wir nicht zu viele für die Volksabstimmung?

Oft wird gesagt, die direkte Demokratie funktioniert nur in der kleinen Schweiz, aber nicht in Deutschland mit über 60 Millionen Stimmberechtigten. Dieses Argument müsste dann auch für Wahlen gelten. Abstimmungen finden unter den gleichen Bedingungen statt. Jeder Stimmberechtigte hat vor Ort die Möglichkeit, in seinem Stimmlokal abzustimmen oder die Briefabstimmung zu wählen. Im Vorfeld werden die Stimmberechtigten über die Medien und durch das Abstimmungsheft informiert. Sicher ist, dass eine konkrete Sachfrage leichter zu durchschauen und zu entscheiden ist, als über die Vielzahl der Parteiprogramme bei einer Wahlentscheidung.

Dauert das nicht zu lange mit der Volksabstimmung?

Auch parlamentarische Entscheidungen haben lange Vorlaufzeiten. Vor jedem Volksentscheid ist eine Informationszeit von mindestens 6 Monaten zu gewährleisten. Jeder hat die Möglichkeit, sich auch neben seiner Arbeit mit der Frage zu beschäftigen und ein Urteil zu bilden. Die Medien und Experten haben ausreichend Zeit und Gelegenheit, die Stimmberechtigten zu informieren und zu beraten.

Das Ergebnis einer solchen Volksabstimmung stößt im Gegensatz zu einer schnellen, nur parlamentarischen Entscheidung auf eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung.

Welches Einspruchsrecht haben wir, wenn das Parlament eine Entscheidung trifft oder schnell entscheiden muss?

Die Bevölkerung kann immer ein fakultatives Referendum einleiten. Durch ein verkürztes Volksbegehren entsteht die verbindliche Möglichkeit, dass die Bevölkerung selbst noch einmal abstimmt, ob das vom Parlament beschlossene Gesetz auch in Kraft treten soll.

Bei dringenden und kontroversen Entscheidungen soll der Beschluss des Parlaments innerhalb von drei Monaten mit einem fakultativen Referendum zum Volksentscheid gebracht werden.

Gibt es Gesetze, bei denen die Bevölkerung immer das letzte Wort hat?

Ja, bei Verfassungsänderungen und bei völkerrechtlich bindenden Verträgen gibt es in Zukunft immer ein obligatorisches Referendum. Das heißt: Hier findet verpflichtend ein Volksentscheid statt. Die Bevölkerung trifft hier grundsätzlich die letzte Entscheidung.

Ist das nicht zu teuer?

Die Erfahrungen in der Schweiz und bei uns auf Landes- und Kommunalebene zeigen, dass die Menschen eher gegen unnötige Großprojekte oder Steuerverschwendung stimmen. So wurde z.B. in Bayern in einem Volksentscheid im Jahr 1998 eine sehr kostspielige, unnötige zweite Kammer (= Senat) abgeschafft und die Menschen in München und Hamburg haben das Großprojekt Olympia abgelehnt.

Wie ist der Föderalismus bei der Volksabstimmung sichergestellt?

Bei Volksabstimmungen über zustimmungspflichtige Gesetze würde – ähnlich wie in der Schweiz – das „Ländermehr“ gelten: Die Mehrheit müsste nicht nur bundesweit, sondern auch in der Mehrzahl der Bundesländer erreicht werden.

Wie ist der Minderheitenschutz sichergestellt?

Direkte und parlamentarische Entscheidungen sind den Menschenrechten verpflichtet. Im Streitfall entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Volksinitiative.

Gelten Volksentscheide auch, wenn nur wenige hingehen?

Jeder hat das Recht, sich an der Abstimmung zu beteiligen, aber auch seine Stimme auf seine Mitmenschen zu delegieren. Enthaltungen sind keine Nein-Stimmen. Volksinitiativen richten sich an alle, aber nicht alle sind gleich betroffen und interessiert.

In der Schweiz stimmen viermal im Jahr durchschnittlich 30-40 Prozent bei einer Frage ab. Am Ende eines Jahres haben jedoch über 80 Prozent der Bevölkerung über die eine oder andere Frage abgestimmt.

Sind wir mündig für die Volksabstimmung?

Diese Frage kann nur jeder für sich entscheiden. Wenn genügend Menschen auf diese Frage mit „Ja“ antworten, werden wir mündig sein für die Volksabstimmung.

Gilt beim Volksentscheid immer die einfache Mehrheit, auch bei Grundgesetzänderungen?

Ja, die einfache Mehrheit gilt auch bei Verfassungsänderungen durch die Bevölkerung, denn alle haben die Möglichkeit mitzuentscheiden. Nur im 2. Schritt, dem Volksbegehren, werden bei verfassungsändernden Gesetzen mindestens zwei Millionen gültige Unterschriften benötigt.

Warum wird im Parlament eine 2/3-Mehrheit bei Grundgesetzänderungen verlangt?

Weil hier die Bevölkerung nicht direkt entscheidet, sondern nur deren Vertreterinnen und Vertreter (Abgeordnete) im Parlament.

Wie genau werden wir vorher über die Inhalte informiert?

Vor jedem Volksentscheid wird es für jeden Haushalt ein Abstimmungsbüchlein geben, in dem alles in zweifacher Weise dargestellt wird: Das Pro von der Initiative und ein Contra vom Bundestag. Das Parlament begründet, warum es den Vorschlag nicht sofort übernommen hat. Auch die Medien werden mit Diskussionsrunden und Informationen die Abstimmung begleiten.

Wie genau muss eine Volksinitiative formuliert sein?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Eine offen formulierte Willensäußerung wie: Die Massentierhaltung soll beendet werden. Wenn eine Mehrheit im Volksentscheid zustandekommt, hat der Bundestag die Aufgabe, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten.
  2. Ein fertig ausformuliertes Gesetz: Bei einer Mehrheit im Volksentscheid tritt das Gesetz direkt in Kraft.

Sieht das Grundgesetz Volksabstimmungen vor?

Ja! Die Volksabstimmung ist sogar ein unerfüllter Grundgesetzauftrag.
Im Grundgesetz, Artikel 20, Abs. 2 steht: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Ein Wahlgesetz wurde sofort verabschiedet, das Abstimmungsgesetz bis heute nicht. Artikel 1 und Artikel 20 stehen unter Ewigkeitsgarantie und dürfen nicht geändert werden.

Wer entscheidet über die Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene?

Solange es keine Volksabstimmung gibt, hat das Parlament das Monopol auf die Gesetzgebung. Die Einführung muss vom Bundestag mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Eine einfache Mehrheit hat es im Bundestag schon mehrmals gegeben. Bisher scheiterte die 2/3-Mehrheit an dem Nein der CDU.

Sind Ja/Nein-Entscheidungen bei komplexen Sachverhalten nicht zu reduziert?

Es ist richtig, dass Volksabstimmungen auf eine Ja/Nein-Entscheidung hinauslaufen. Allerdings laufen auch parlamentarische Abstimmungen letzten Endes auf denselben Entscheidungsmodus, nämlich für (Ja) oder gegen (Nein) ein Gesetz zu votieren, hinaus. Das bedeutet aber nicht, dass damit Kompromisse und Konsensentscheidungen gänzlich ausgeschlossen sind.

Eine Volksinitiative muss für ihren Vorschlag immer weitere Bündnispartner suchen, da die Durchführung einer Abstimmung von der Volksinitiative bis zum Volksentscheid mindestens zwei Jahre dauert und z.B. im Volksbegehren 1.000.000 Unterschriften erreicht werden müssen. So beginnen schon in der Gründungsphase viele Gespräche mit anderen Menschen und Änderungen der Vorlage.

Nach einer erfolgreichen Volksinitiative wird der Gesetzesvorschlag im Parlament behandelt. Die Volksinitiative hat die Möglichkeit, ihren Vorschlag noch einmal zu ändern und so die Ergebnisse der Diskussionen mit dem Bundestag zu berücksichtigen. Darüber hinaus steht es dem Parlament beim Volksentscheid frei, einen weiteren, eigenen Vorschlag zur Abstimmung zu stellen.

Es darf auch nicht verkannt werden, dass im parlamentarischen Betrieb Sachargumente durch Machtstrukturen, Fraktionszwang und Lobbyismus überlagert werden können.

Sind Volksabstimmungen anfälliger für momentane Stimmungen innerhalb der Bevölkerung?

Der gesamte Vorgang, von der Initiative bis zum Volksentscheid, dauert ungefähr zwei Jahre. Die Beeinflussung einer Entscheidung aus einer momentanen Stimmung heraus ist somit kaum möglich.

Durch das Initiativrecht bei Volksabstimmungen können Initiativen die Fragen der Zeit aus der Mitte der Bevölkerung in die Gesellschaft tragen. Wichtige Vorschläge kommen so frühzeitig in die öffentliche Diskussion und Abstimmung. Krisen werden durch das Initiativrecht früher erkannt und öffentlich gemacht.

Wir wollen abstimmen ist eine Initiative von:

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