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Wer entscheidet über die Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene?

Solange es keine Volksabstimmung gibt, hat das Parlament das Monopol auf die Gesetzgebung. Die Einführung muss vom Bundestag mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Eine einfache Mehrheit hat es im Bundestag schon mehrmals gegeben. Bisher scheiterte die 2/3-Mehrheit an dem Nein der CDU.

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