Die Bevölkerung kann immer ein fakultatives Referendum einleiten. Durch ein verkürztes Volksbegehren entsteht die verbindliche Möglichkeit, dass die Bevölkerung selbst noch einmal abstimmt, ob das vom Parlament beschlossene Gesetz auch in Kraft treten soll.
Bei dringenden und kontroversen Entscheidungen soll der Beschluss des Parlaments innerhalb von drei Monaten mit einem fakultativen Referendum zum Volksentscheid gebracht werden.