Entscheidend für die Qualität der direkten Demokratie ist die Ausgestaltung ihrer Verfahren. Direktdemokratische Verfahren werden „von unten“ ausgelöst und kontrolliert. „Von unten“ bedeutet, dass jede(r) Einzelne das Recht hat, eine Initiative zu starten, die nach einem erfolgreichen Volksbegehren zu einem verbindlichen Volksentscheid führt. Die Durchführung des Verfahrens ist jederzeit transparent und wird von den Menschen kontrolliert. Dabei gilt: