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Sind Ja/Nein-Entscheidungen bei komplexen Sachverhalten nicht zu reduziert?

Es ist richtig, dass Volksabstimmungen auf eine Ja/Nein-Entscheidung hinauslaufen. Allerdings laufen auch parlamentarische Abstimmungen letzten Endes auf denselben Entscheidungsmodus, nämlich für (Ja) oder gegen (Nein) ein Gesetz zu votieren, hinaus. Das bedeutet aber nicht, dass damit Kompromisse und Konsensentscheidungen gänzlich ausgeschlossen sind.

Eine Volksinitiative muss für ihren Vorschlag immer weitere Bündnispartner suchen, da die Durchführung einer Abstimmung von der Volksinitiative bis zum Volksentscheid mindestens zwei Jahre dauert und z.B. im Volksbegehren 1.000.000 Unterschriften erreicht werden müssen. So beginnen schon in der Gründungsphase viele Gespräche mit anderen Menschen und Änderungen der Vorlage.

Nach einer erfolgreichen Volksinitiative wird der Gesetzesvorschlag im Parlament behandelt. Die Volksinitiative hat die Möglichkeit, ihren Vorschlag noch einmal zu ändern und so die Ergebnisse der Diskussionen mit dem Bundestag zu berücksichtigen. Darüber hinaus steht es dem Parlament beim Volksentscheid frei, einen weiteren, eigenen Vorschlag zur Abstimmung zu stellen.

Es darf auch nicht verkannt werden, dass im parlamentarischen Betrieb Sachargumente durch Machtstrukturen, Fraktionszwang und Lobbyismus überlagert werden können.

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