Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt.
So steht es seit 1949 im Grundgesetz (Art. 20, 2). Ein Wahlgesetz haben wir schon lange. Was fehlt, ist ein Abstimmungsgesetz. Seit 1949 fand das Abstimmungsgesetz im Bundestag bei den gewählten Abgeordneten nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit. Wir haben gemeinsam mit Mehr Demokratie, Democracy International sowie Verfassungsrechtlern einen Vorschlag ausgearbeitet, der das im Grundgesetz verankerte Abstimmungsrecht endlich vernünftig regeln könnte und diesen Vorschlag dem Bundestag vorgelegt. Dieser kann hier eingesehen werden… Unser Ziel ist eine Volksabstimmung über die Volksabstimmung. Die Regelung dieses demokratischen Grundrechts müssen die Bürgerinnen und Bürger selbst bestimmen können.
Alles was das Parlament entscheiden kann, muss auch über Volksabstimmungen geregelt und abgestimmt werden können. Ein Themenausschluss findet nicht statt. Auch über Finanzen und Steuern kann abgestimmt werden. Die häufig geäußerte Angst, die Menschen könnten nicht mit Geld umgehen, ist unbegründet. Im Gegenteil: In der Schweiz und den USA führen Volksabstimmungen zu niedrigeren Staatsschulden und effektiverer Verwaltung. Grundgesetzänderungen und die Abgabe von Souveränitätsrechten an internationale Körperschaften – z.B. die Europäische Union – müssen der Bevölkerung automatisch zur Entscheidung vorgelegt werden (obligatorische Referenden).
Die erste Verfahrensstufe bildet eine Volksinitiative mit Unterstützung durch mindestens 100.000 Unterschriften. Sie bringt eine Verfassungs- oder Gesetzesvorlage in Form einer allgemeinen Anregung oder als ausformulierten Entwurf in den Bundestag ein. Das Parlament bekommt so die Gelegenheit, ein Bürgeranliegen frühzeitig aufzugreifen. Den Initiatoren der Volksinitiative erwächst aus dem Recht auf Anhörung im Parlament öffentliche Aufmerksamkeit und die Chance, dass ihr Anliegen umgesetzt wird. Die Bundesregierung oder ein Drittel des Bundestages können das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Initiative haben.
Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, hat die Initiative das Recht, ein Volksbegehren durchzuführen. Mit dem Volksbegehren wird der Nachweis erbracht, dass genügend Menschen den Vorschlag für wichtig genug halten, um ihn der Allgemeinheit zur Entscheidung vorzulegen. Viele Menschen lernen das Anliegen der Initiatoren kennen und beschäftigen sich mit den Argumenten dafür und dagegen. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen eine Million Stimmberechtigte innerhalb von neun Monaten unterschreiben, bei grundgesetzändernden Gesetzen 1,5 Millionen. Fakultatives Referendum: Als Sonderfall sind auch Volksbegehren gegen bereits getroffene Parlamentsbeschlüsse vorgesehen. Weil in einem solchen Fall schnelles Handeln erforderlich ist, entfällt die Volksinitiative, die Frist halbiert sich auf drei Monate, und das Quorum halbiert sich auf 500.000 Unterschriften. Mit einem solchen Volksbegehren können umstrittene Entscheidungen des Bundestages den Bürgerinnen und Bürgern zum Volksentscheid vorgelegt werden.
In der Schweiz wird die freie Unterschriftensammlung als „Seele der Direkten Demokratie“ verstanden. Dahinter steht die Erfahrung, dass das Gespräch für eine erfolgreiche Sammlung unverzichtbar ist. Die meisten Regelungen in den Bundesländern verbieten die freie Sammlung. Volksbegehren können nur auf den Ämtern unterzeichnet werden. Daraus entstehen für Berufstätige, Alte und Behinderte Nachteile. Und es gibt immer wieder Streit über knapp bemessene Öffnungszeiten. Sinnvoller ist es, wenn die Bürgerinitiative selbst die Unterschriften sammeln kann – am Infostand, am Arbeitsplatz, im Sportverein – und diese nachträglich bei der Gemeinde bestätigen lässt. Die Initiatoren können das Gespräch suchen und am eigenen Erfolg arbeiten. Optimal erscheint eine Kombination beider Formen: die Unterschriften können frei gesammelt werden, parallel dazu liegen die Listen in Amtsräumen aus. Dies garantiert genügend Eintragungsmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, und zwar auch ohne eine flächendeckende Organisationsstruktur der Initiatoren, die besonders Bürgerinitiativen nur schwer aufbauen können.
Nach einem erfolgreichen Volksbegehren kann der Volksentscheid nur entfallen, wenn das Parlament den Antrag oder Gesetzentwurf unverändert übernimmt. Passiert dies nicht, findet die Abstimmung frühestens vier, spätestens zwölf Monate nach Abschluss des Volksbegehrens statt. Die Frist wird flexibel gestaltet, damit der Termin möglichst mit anderen Entscheiden oder Wahlen zusammengelegt werden kann. Das Parlament kann einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung stellen. Dieser Gegenentwurf sollte nicht in Konkurrenz zum Volksbegehren gesehen werden. Er bereichert die Abstimmung durch eine inhaltliche Alternative und nimmt dem Verfahren damit die Starrheit einer bloßen Ja/Nein-Entscheidung.
Volksabstimmungen sind gegenüber dem Parlament eine eigenständige Institution. Hier entscheidet die Bevölkerung selbst, in freier und geheimer Abstimmung. Es besteht zu jeder Frage eine große Öffentlichkeit. Stimmberechtigt sind alle Wahlberechtigten. Bei Volksabstimmungen ist eine Fraktionsbildung und Absprache nicht möglich. Die Abstimmung ist immer geheim. Eine 2/3-Mehrheit bei der Volksabstimmung würde die Nein-Stimmen höher bewerten als die Ja-Stimmen. Dies widerspricht dem demokratischen Grundgedanken „jede Stimme zählt gleich viel“ und fördert die Blockadehaltung einer Minderheit. Anders ist es bei der parlamentarischen Gesetzgebung. Hier entscheidet ein kleiner, auf Jahre festgelegter Personenkreis. In der Regel bestimmt die Partei/Fraktion das Abstimmungsverhalten des Abgeordneten. Durch Fraktionszwang, Tradition und Absprachen ist die Mehrheit im Parlament häufig identisch mit der Mehrheit der Regierung.
In einer Broschüre, die jede(r) Stimmberechtigte vor dem Volksentscheid erhält, stellen Pro- und Contra-Seite das Thema und ihre jeweiligen Argumente authentisch und in gleichem Umfang dar. Dieses Abstimmungsbüchlein nach Schweizer Vorbild sichert die ausgewogene Information der Bevölkerung – und ist damit die Grundlage für die Urteilsbildung der Bürgerinnen und Bürger. Um die drei Schritte – Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid – zu vollziehen, sind rund eineinhalb Jahre nötig. Dieser Zeitraum gewährleistet, dass kurzfristige Emotionen bei der Volksabstimmung keine Rolle spielen.
Nachdem sich Bundestagspräsidentin Bärbel Bas gegenüber der Funke-Mediengruppe für bundesweite Volksabstimmungen und Bürgerräte ausgesprochen hat (siehe Artikel dazu auf ZEIT ONLINE), fordern wir, dass Reformen in der nächsten Legislaturperiode nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. „Erfreulich wäre, wenn sich die Bundestagspräsidentin in dieser Legislaturperiode für echte Demokratiereformen stark machen würde“, sagt Mehr Demokratie-Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck.
Dazu gehört nach unserer Ansicht ganz klar auch der Ausbau der direkten Demokratie auf Bundesebene mit der Einführung der Volksabstimmung. „Im Koalitionsvertrag von 2017 war bereits eine Expertenkommission verabredet, die sich mit Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie befassen sollte. Diese wurde jedoch nie eingesetzt“, so Beck.
Noch sei der Koalitionsvertrag nicht beschlossen. Nach den bereits im Sondierungspapier erwähnten gelosten Bürgerräten wären bundesweite Abstimmungen ein weiteres Thema, das in den nächsten vier Jahren wieder ernsthaft zu diskutieren ist.
Mit einem weißen Leucht-Ballon und lebensgroßen Buchstaben hat unser ABSTIMMUNG21-Bündnis heute am Rande der Ampel-Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP für die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung geworben. Trotz Kälte und Regen kamen viele Aktive zur Aktion und auch Presse war vor Ort.
An der Aktion beteiligt waren neben den landesweit größten Petitionsplattformen openPetition und change.org auch die gemeinnützigen Partner-Organisationen Mehr Demokratie, OMNIBUS für Direkte Demokratie und Democracy International.
Zur Erinnerung: Unsere Initiative ABSTIMMUNG21 hatte parallel zu den Bundestagswahlen die erste selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung auf den Weg gebracht. Daran beteiligten sich 344.556 Menschen und stimmten über vier gesellschaftsrelevante Themen ab.
ABSTIMMUNG21-Geschäftsführer Olaf Seeling sagt dazu: “Alle Vorlagen erhielten eine große Zustimmung in der Bevölkerung und die Initiatoren der Themen haben damit ein starkes Mandat, um ihre Anliegen nach vorne zu bringen. Wir haben mit der Aktion ABSTIMMUNG21 gezeigt, dass sich die bundesweite Volksabstimmung in einem geordneten und fairen Verfahren organisieren lässt und hoffen, dass wir der Politik die ‚Angst vorm Volk‘ damit ein Stückchen nehmen konnten.”
Michael von der Lohe, Geschäftsführer vom OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE, kommentiert die Aktion wie folgt: „Wir erwarten von den Koalitionären die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen in der nächsten Regierungsperiode, denn nur die direkte Beteiligung der Menschen wird unsere Demokratie und unsere Zukunft insgesamt retten.“
Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie, ergänzt: “Jetzt wird das Drehbuch für die Regierungspolitik der nächsten vier Jahre verhandelt und es werden die Rollen auf der politischen Bühne verteilt. Sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht als Zuschauer zurückbleiben, braucht es verbindliche Mitbestimmungsrechte. Mit diesen sollten die Menschen die Möglichkeit haben, Themen auf die politische Tagesordnung zu bringen oder Politik zu korrigieren. Es braucht, wie in allen Bundesländern, die direkte Demokratie auch auf Bundesebene.“
Am Sonntag (26.9.), dem Tag der Bundestagswahl, hat unser ABSTIMMUNG21-Bündnis auf dem Gelände der Berliner Union Film (BUFA) die Zwischenergebnisse zu unserer selbstorganisierten bundesweiten Volksabstimmung bekanntgegeben.
Es war eine würdige und gelungene Veranstaltung, in der alle Initiatorinnen und Initiatoren der einzelnen Abstimmungsthemen noch einmal ihre Beweggründe beschreiben konnten. Am selben Ort fand auch die Abschlussveranstaltung des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ statt.
Schon wunderbar, so ein Werk auf den Boden gebracht, es einfach gemacht zu haben. Es hat uns wirklich auch beim Auszählen berührt, dass jeder Abstimmungszettel von einem einzelnen Menschen mit seinem ganz eigenen Schicksal verantwortlich ausgefüllt worden ist. Wie anders das doch ist, als wenn man sich genötigt sieht, eine pauschale Vollmacht an Parteien zu vergeben. Seinen Standpunkt in einer einzelnen Frage zu ermitteln, hat eine ganz eigene Qualität. Das spürt man unmittelbar.
344.556 Menschen haben sich für ABSTIMMUNG21 angemeldet. 160.076 Stimmbriefe sind zum Auszählungsort zurückgeschickt worden und 62,67 Prozent (100.314) davon sind bereits fertig ausgezählt. Uns freut besonders, dass es eine sehr hohe Zustimmung für die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung gegeben hat!
Keine Profite mit Krankenhäusern:
Bundesweite Volksabstimmung:
Klimawende 1,5 Grad:
Widerspruchsregelung in der Organspende:
Alle Ergebnisse beziehen sich auf die rund 100.000 ausgezählten Stimmzettel. Die endgültigen Abstimmungsergebnisse werden im Laufe des nächsten Monats bekanntgegeben.
Danke allen Menschen, die sich an ABSTIMMUNG21 beteiligten – ob sie abgestimmt haben oder verantwortlich in der Organisation tätig waren, uns finanziell getragen oder beim Auszählen mitgeholfen haben. Es ist ein großartiges Gemeinschaftswerk geworden!
Im Rahmen von ABSTIMMUNG21 fand heute unsere dritte und letzte Online-Veranstaltung statt. Es ging dabei um das Thema Organspende und direkte Demokratie.
Wofür setzt sich die Initiative, die das Thema „Widerspruchsregelung bei der Organspende“ vertritt, ein und warum macht sie bei ABSTIMMUNG21 mit? Und wie sind die Erfahrungen in anderen Ländern?
Darüber debattierten Zazie Knepper (Initiative Widerspruchsregelung bei der Organspende), Prof. Dr. Marc Bühlmann (Universität Bern, swissvotes.ch) und Bruno Kaufmann (Global Democracy-Korrespondent, SwissInfo.ch). Zudem wurden Fragen seitens der Teilnehmer*innen der Online-Veranstaltung beantwortet.
In welchem Verhältnis stehen Klima- & Umweltschutz und direkte Demokratie? Diese und weitere spannende Fragen wurden im Rahmen einer Online-Veranstaltung debattiert, die wir im Rahmen von ABSTIMMUNG21 veranstalteten.
Die Flutkatastrophe in Deutschland, Waldbrände und brütende Hitze am Mittelmeer, Erdrutsche in Indien… Wir sind die erste Generation, die die Folgen der Erderwärmung zu spüren bekommt – und vielleicht die Generation, die das Schlimmste gerade noch verhindern kann. Gleichzeitig wurde im Juni in der Schweiz ein Klimaschutzgesetz des Parlamentes per Volksabstimmung gekippt. Und die Initiative „Sauberes Wasser für alle“ gegen Pestizideinsatz, klimaschädigende Tierpoduktion und prophylaktische Antibiotika in der Tierhaltung ist bei der Volksabstimmung am selben Tag gescheitert.
Kann die Zivilgesellschaft mit der direkten Demokratie noch Akzente für einen wirksamen Klima- und Umweltschutz setzen? Was hat zu den Ergebnissen bei den beiden Abstimmungen geführt? Was lässt sich verallgemeinern? Läuft uns für die Lösung der Überlebensfragen die Zeit davon und kommen wir mit der direkten Demokratie noch nach? Dies wurde heute mit einem der Kenner der direkten Demokratie, dem Schweizer Politiker und Politikwissenschaftler Andi Gross, und mit Franziska Herren, Initiantin der Trinkwasserinitiative aus der Schweiz, diskutiert.
Heute und morgen sammelt der OMNIBUS für Direkte Demokratie gemeinsam mit dem Thüringer Landesverband von Mehr Demokratie von jeweils 10 bis 18 Uhr auf dem Marktplatz in Eisenach weitere Unterstützerinnen und Unterstützer für unsere selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung.
Wir gehen in den Endspurt und bitten um Ihre Mithilfe. Schon mehr als 300.000 Menschen machen bei ABSTIMMUNG21 mit und können zusätzlich zur Wahl des neuen Bundestages erstmals auch per selbstorganisierter bundesweiter Volksabstimmung über vier Sachfragen abstimmen. ABSTIMMUNG21 ist eine reine Briefwahl. Um teilzunehmen, müssen die Abstimmungsunterlagen kostenlos bestellt werden.
Bis 5. September 2021 um 24 Uhr können sich alle Menschen ab 16 Jahren noch direkt online auf unserer Webseite eintragen!
Die Ihnen von ABSTIMMUNG21 per Post zugesandten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18. September 2021 zurückgeschickt werden.
Das Redaktionsteam von ABSTIMMUNG21 hat ein Abstimmungsheft erstellt. Mit diesem Angebot können Sie sich schon vorab über die Pro- und Contra-Positionen zu den vier Abstimmungsthemen Klimawende 1,5 Grad, Bundesweite Volksabstimmung, Widerspruchsregelung bei der Organspende und Keine Profite mit Krankenhäusern informieren:
Download Abstimmungsheft (PDF)
Helfen Sie mit! Die ersten Stimmbriefe sind im Kampagnenbüro von ABSTIMMUNG21 in Berlin eingegangen. Jetzt gilt es, Tausende um Tausende auszuzählen. Da wird jede helfende Hand gebraucht. Wenn Sie Zeit und Lust haben, uns dabei zu unterstützen, dann tragen Sie hier ein, wann Sie können: https://abstimmung21.de
Am Tag der Bundestagswahl wird das Abstimmungsergebnis öffentlich verkündet.
Vergangenen Samstag haben wir gemeinsam mit Aktiven von ABSTIMMUNG21 am Tempelhofer Feld in Berlin viele weitere Menschen für die Teilnahme an der von uns organisierten bundesweiten Volksabstimmung gewinnen können. Bis Ende August gibt es dort täglich von 15-20 Uhr einen Infostand:
Melden Sie sich gerne bei Ramona Pump, wenn Sie ehrenamtlich das Kampagnenbüro von ABSTIMMUNG21 unterstützen möchten, z.B. bei der Auszählung der Stimmzettel ab 1. September:
Mobil: 0170 5200751 | E-Mail: ramona.pump@abstimmung21.de
ABSTIMMUNG21 e.V.
c/o Thinkfarm UG
Oberlandstr. 26-35
12099 Berlin
Heute fand vor dem Bundestag die Auftaktveranstaltung für die Kampagne ABSTIMMUNG21 statt. Mit 2,20 m großen Buchstaben wurde der Schriftzug “ABSTIMMUNG21” aufgestellt.
Ab sofort beginnt der Versand der Abstimmungsunterlagen für die erste selbstorganisierte bundesweite Volksabstimmung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Abstimmung findet parallel zur Bundestagswahl im September statt.
Wie bei staatlich organisierten Wahlen können die Bürgerinnen und Bürger per Brief über die vier Themen abstimmen. Ein neutrales und überparteiliches Heft informiert die Abstimmenden in verständlicher Sprache über die wichtigsten Pro- und Kontra-Argumente zu den jeweiligen Abstimmungsthemen. Bereits mehr als eine Viertelmillion Menschen beteiligen sich an der Aktion.