„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt.“ So steht es seit 1949 im Grundgesetz (Art. 20, 2). Ein Wahlgesetz haben wir schon lange. Was fehlt, ist ein Abstimmungsgesetz. Seit 1949 fand das Abstimmungsgesetz im Bundestag bei den gewählten Abgeordneten nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit.
Nachdem sich Bundestagspräsidentin Bärbel Bas gegenüber der Funke-Mediengruppe für bundesweite Volksabstimmungen und Bürgerräte ausgesprochen hat, fordern wir, dass Reformen in der nächsten Legislaturperiode nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen.
Mit einem weißen Helium-Ballon und lebensgroßen Buchstaben hat unser ABSTIMMUNG21-Bündnis heute am Rande der Ampel-Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP für die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung geworben.